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AGB's Vermietung Grillhütte

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur befristeten Anmietung der skandinavischen Kota Grillhütte des Air-Hotel Wartburg GmbH, Niederrheinstr. 59, 40474 Düsseldorf

1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung der Grillhütte nebst Einrichtungen und Zubehör die zwischen dem
Air-Hotel Wartburg GmbH (im Folgenden als Vermieter bezeichnet) und den Mietenden zustande kommen.

Sie gelten bei Gruppen für alle Mitglieder der Gruppe. Der Gruppenanmeldende handelt als Vertretung der weiteren Gruppenmitglieder.
Der Mietende erkennt mit Abschluss des Mietvertrages diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung.

2. Mietgegenstand und Mietdauer
Es wird die befristete Anmietung der Grillhütte für einen Vor- oder Nachmittag bzw. Abend oder Ganztag beantragt.
Die Anmietungsmöglichkeit der Grillhütte besteht ganzjährig, jeweils in der vereinbarten Zeit oder ganztags.

Weitergehende Leistungen, soweit diese nicht in den Vertragsbedingungen ausdrücklich geregelt sind, umfasst der Mietvertrag nicht; insbesondere nicht die Verwahrung oder die Übernahme von Obhutspflichten für die vom Mietenden mitgebrachten Gegenstände.

3. Zustandekommen des Mietvertrages
Der Mietvertrag kann nur vorab schriftlich über ein bestätigtes Angebot mit Hinterlegung einer Kreditkartennummer und Verfallsdatum geschlossen werden.
Um die Buchung abzuschließen, ist der Mietpreis innerhalb von 7 Werktagen zu begleichen, andernfalls erlischt die Reservierung.
Grundsätzlich hat die Mietzahlung vor der Grillhüttennutzung zu erfolgen.
Eine Terminbestätigung und/oder Rechnung erfolgt bei der Reservierung per Email.
Mit Eingang der Zahlung ist der Termin verbindlich.
Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind unverbindlich und nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom
Air-Hotel Wartburg GmbH schriftlich bestätigt werden.

4. Mietkosten und Kaution
Die Kosten zur Anmietung der Grillhütte sind der veröffentlichten Preisliste zu entnehmen, die auf der Internetseite des Air-Hotel Wartburg:
„www.AirHotel-Wartburg.de“ eingesehen werden kann. Diese ist Vertragsbestandteil.
Der Mietende verpflichtet sich zur fristgerechten Zahlung der Rechnung innerhalb von 7 Werktagen zum Ende des Buchungsvorgangs auf das folgende Konto des Vermieters: Kontonummer IBAN: DE85 3005 0110 0035 0064 69,
BIC: DUSSDEDDXXX,
Stadtsparkasse Düsseldorf.
Der Mietende erkennt mit Abschluss des Mietvertrages diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung.
Die Schlüssel für die angemietete Grillhütte, sowie für die Versorgungs- und Buffethütte wird gegen eine Kaution in Höhe von 250,-- € an der Rezeption
des Air-Hotel Wartburg ausgegeben.

5. Rücktritt vom Vertrag
Bis zu 6 Wochen vor dem Miettermin kann der Mietenden gegen eine Gebühr in Höhe von 250 € vom Vertrag zurücktreten oder den Termin einmalig verschieben. Danach wird der eingezahlte Betrag nicht zurückerstattet. Die Rücktrittserklärung hat in Schriftform zu erfolgen.

6. Pflichten des Mietenden
Das Betreten und Benutzen der Grillhütte folgen auf eigene Gefahr.
Die Räumlichkeiten, Flächen und Geräte dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden.
Sie befinden sich in einem technisch einwandfreien und sauberen Zustand und sind in einem ebensolchen vom Mietenden zurückzugeben. Etwaige Schäden und Verunreinigungen sind dem Vermieter oder dessen Personal unverzüglich zu melden.
Glasflaschen und Gläser dürfen ausschließlich in der Grillhütte und deren Terrasse genutzt werden.
Den Anweisungen des Vermieters bzw. seines Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten.
Das Grillen ist ausschließlich in der Grillhütte gestattet.
Für ein offenes Feuer stehen die beiden Feuerkörbe links und rechts neben der Hütte zur Verfügung.
Nach der Benutzung sind die Hütten von Müll ordnungsgemäß zu befreien.
Der gesamte angefallene Abfall ist vom Mietenden selbst in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
Der Vermieter ist für die ordnungsgemäße Entreinigung verantwortlich. Hierfür fällt eine Reinigungspauschale in Höhe von 100 € exkl. MwSt. an, die bei Buchungsabschluss mit zu begleichen ist.

Musikanlagen und Lautsprecher dürfen in der Grillhütte und auf deren angrenzender Terrasse genutzt werden.
Die Lautstärke und die Dauer der Benutzung der Musikanlage obliegt den grundlegenden Ruhezeiten.

Eltern bzw. andere Aufsichtspersonen haben ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit ihrer zu beaufsichtigenden Personen verantwortlich.

7. Nutzungseinschränkungen
Zum Schutz der Mietenden kann es bei drohenden starken Unwettern erforderlich sein, die Grillhütte zu räumen und zu schließen.
Zuvor werden die Mietenden durch den Vermieter informiert.
Im Falle der unwetterbedingten Räumung und Schließung der Grillhütte und der Wiederöffnung am gleichen Tag, können die Mietenden die Grillhütte in der gemieteten Nutzungszeit wieder betreten.
Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile oder bei Schließung der Grillhütte in der Nutzungszeit aufgrund aktueller Unwettergefahr besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung. Maßgeblich sind die Vorhersagen des Deutschen Wetterdienstes. Die Mietenden werden gebeten diese zu beachten.

8. Haftung
Der Mieter stellt den Vermieter von allen Schadenersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden, frei.

Eine Verwahrungspflicht des Vermieters für die vom Mietenden eingebrachten Gegenstände besteht nicht.
Der Vermieter haftet nicht für den Untergang, das Abhandenkommen oder die Beschädigung dieser Gegenstände.

Der Mietende hat gegenüber dem Vermieter keinen Anspruch auf die Überwachung der Einhaltung der vorstehenden AGB.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die vom Mietenden eingebrachten Gegenstände für die Dauer der Nutzung gegen Diebstahl, Feuer oder sonstige Gefahren zu versichern.
Dem Mietenden wird daher der Abschluss einer eigenen entsprechenden Versicherung empfohlen.

Der Mietende der Hütten haftet in vollem Umfang für von ihm/ihr oder den Mitbenutzenden verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen der Hütten und angrenzenden Bereiche (Terrasse), von Geräten oder sonstigem Zubehör, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß handelt.
Eventuelle Beschädigungen oder Mängel sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
Unterbleibt eine solche Anzeige, haftet der Mietende für alle aus der Nichtanzeige oder der Verzögerung entstehenden Kosten.

Entsteht durch eine vom Mietenden verursachter Schaden oder durch verspätete Rückgabe der Mietsache dem Vermieter ein Leistungsausfall gegenüber einem anderen Mietenden, so haftet der Mietende für diesen Leistungsausfall in voller Höhe.

9. Elektronische Datenverarbeitung
Wir verwenden die personenbezogenen Daten des Mietenden zur Erfüllung dieses Vertrages gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO.
Die Angaben in diesem Vertrag sowie die Einzelheiten der Vertragsabwicklung werden in einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage gespeichert und zum Zwecke der Vertragsdurchführung und Abrechnung verwendet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

10. Schlussvorschriften
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.